|
Das
Miteinander ist unsere oberste Priorität.
Gemeinsam
finden wir die Lösung! |
|
|
|
|
Seriös |
Wir, Dipl.-Soz.-Päd. Wolfgang Abels und
Dr. Pieter Gorter, sind gem. § 305
Insolvenzordnung staatlich zugelassen als geeignete Stelle für die
Verbraucherinsolvenzberatung. Wir sind befugt für Sie Verhandlungen mit den Gläubigern
zu führen, Vergleiche abzuschließen oder Insolvenzen einzuleiten. Achten Sie
bei der Wahl Ihrer Schuldnerberatung unbedingt darauf, ob diese die staatliche
Anerkennung hat. Fragen Sie gezielt danach !! Viele tummeln sich auf diesem
Gebiet, die diese Anerkennung nicht haben, sie z. b. mit einem kostenlosen
Beratungsgespräch locken, notwendige Entschuldungsverfahren dann aber von einem
dazu berechtigten Rechtsanwalt durchführen lassen, allerdings dann auch
gemessen an den Gebühren der Rechtsanwaltsgebührenordnung, die sich am
Streitwert orientiert.
Wir
orientieren uns nicht an dem Streitwert und können somit wesentlich
kostengünstiger arbeiten.
Wir beraten in unseren Büros Klienten aus der gesamten Bundesrepublik. |
| |
|
|
Keine Wartezeiten
|
Wer finanzielle Sorgen
hat, sollte nicht Monate warten müssen. Schulden belasten nicht nur das
Konto, sondern auch die Gemütsruhe und nicht selten Beziehungen zu denen,
die uns Nahe stehen.
Bei uns bekommen Sie
schnell einen Termin, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, da
wir auch für Sie am Abend und am Wochenende da sind. |
| |
|
|
Kompetent |
Durch langjährige
Erfahrung in der Wirtschafts- und Insolvenzberatung. Wir sind im Rahmen der
Entschuldungshilfe seit 1989 tätig. Wir haben Aus- bzw. Zusatzausbildungen
als Wirtschaftsmediator, Sozio -Therapeut und Rechtsanwaltsgehilfe. Wolfgang
Abels ist Autor des Buches „Arbeitshilfen für Schuldnerberatungsstellen.“
Dr. Pieter Gorter verfügt über langjährige Erfahrung in der Geschäftsführung
gemeinnütziger Einrichtungen und veröffentlichte ebenfalls über verschiedene
Wirtschaftsthemen. |
| |
|
|
Zuverlässig
|
Wir versprechen Ihnen
nicht das Blaue vom Himmel! Um wieder schwarze Zahlen schreiben zu können
sind auch Sie gefragt. Wir unterstützen Sie hierbei mit all unserer
Fachkompetenz und unserem Engagement – gemeinsam mit Ihnen lösen wir das
Problem! |
| |
|
| Erste Hilfe |
Ist Ihr Konto schon gepfändet? Hat Ihr
Vermieter bereits gekündigt? Droht die Stromsperre? Wir erkennen Ihre
direkte Notlage! Wir reagieren zügig und schnell, diese Notlage zu
beseitigen. |
| |
|
| Ihre Entlastung |
Unser Engagement für Sie
beginnt mit dem ersten Gespräch. Sie werden von uns weder gebeten, die
Unterlagen selbst zu ordnen noch Ihre Gläubiger selbst anzuschreiben. Ein
wohltuender Unterschied zu vielen anderen Schuldnerberatungsstellen. Sie
erfahren sofort Entlastung!
Wir sortieren für Sie Ihre Unterlagen und verschaffen uns so mit Ihnen einen
neuen Überblick. Sie überlassen uns alle Verhandlungen mit Ihren
Gläubigern. Sie werden von uns direkt über den jeweiligen Verhandlungstand
informiert! |
| |
|
|
Beratung für
Selbständige |
Selbständige klopfen
häufig vergeblich bei Schuldnerberatungsstellen an, wenn die finanzielle
Lage eher ein schnelles, überlegtes Handeln im Rahmen der Vorgaben der
Verbraucherinsolvenzordnung gebietet.
|
|
Beratung bei
Wohneigentum |
Überschuldung oder
Insolvenz bedeuten nicht zwangsläufig, dass das Eigentum aufgegeben werden
muss. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Sie Ihre Immobilie behalten
können und verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern. Wir erörtern mit Ihnen,
ob und wie Ihre Immobilie auch in einer Insolvenz geschützt werden kann. |
| |
|
|
Beratung für Vermieter
und Mieter |
Die Ursache ausstehender
Mieten stehen häufig in Zusammenhang mit weiteren Schulden bei anderen
Gläubigern oder mangelnder Hilfen bei der Antragstellung sozialer
Leistungen. Hier setzt die Beratung von SCHULDNERBERATUNG PLUS
an. |
| |
|
|
Unser Honorar
|
Trotz fehlender
finanzieller Zuwendungen staatlicher oder kirchlicher Träger haben wir
moderate Preise, die auch in monatlichen vernünftigen Zahlungen geleistet
werden können. |
| |
|
| |
Mittel zur Finanzierung
unserer Arbeit werden bei Ihnen freigesetzt, in dem wir z.B. überhöhte
Gläubigerraten auf den monatlich pfändbaren Betrag zurückführen. |
| |
|
| |
Unsere Preise stehen
fest und unterliegen keinem ständigen Wandel. Sie orientieren sich nicht an
der Rechtsanwaltsgebührenordnung und können somit günstiger gestaltet
werden. Unser Erstgespräch für Privatpersonen ist kostenlos, für das
Erstgespräch im Rahmen einer
Wirtschaftsberatung Selbständiger erheben wir eine Gebühr in Höhe von 75,00 €
zuzüglich Mehrwertsteuer. |
| |
|
| |
Geringes Einkommen? Wir
weisen Sie nicht ab! |
| |
|
| |
Auch Sie haben
Möglichkeiten Ihr Überschuldungsproblem zu lösen. Mit Ihnen erörtern wir
diese Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen alle Wege auf, auch mit geringem
Einkommen eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden. |
| |
|
| |
Wir finden mit Ihnen
eine für Sie tragbare Lösung. |