Schuldnerberatungplus

 

 

Das Miteinander ist unsere oberste Priorität. 

Gemeinsam

finden wir die Lösung!

                       
Seriös   Wir, Dipl.-Soz.-Päd. Wolfgang Abels und Dr. Pieter Gorter, sind gem. § 305 Insolvenzordnung staatlich zugelassen als geeignete Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung.  Wir sind befugt für Sie Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, Vergleiche abzuschließen oder Insolvenzen einzuleiten. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Schuldnerberatung unbedingt darauf, ob diese die staatliche Anerkennung hat. Fragen Sie gezielt danach !! Viele tummeln sich auf diesem Gebiet, die diese Anerkennung nicht haben, sie z. b. mit einem kostenlosen Beratungsgespräch locken, notwendige Entschuldungsverfahren dann aber von einem dazu berechtigten Rechtsanwalt durchführen lassen, allerdings  dann auch gemessen an den Gebühren der Rechtsanwaltsgebührenordnung, die sich am Streitwert orientiert. Wir orientieren uns nicht  an dem Streitwert und können somit wesentlich kostengünstiger arbeiten.                                                                                         Wir beraten in unseren Büros Klienten aus der gesamten Bundesrepublik.
 
 

Keine Wartezeiten  

 

Wer finanzielle Sorgen hat, sollte nicht Monate warten müssen. Schulden belasten nicht nur das Konto, sondern auch die Gemütsruhe und nicht selten Beziehungen zu denen, die uns Nahe stehen.

Bei uns  bekommen Sie schnell  einen Termin, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, da wir auch für Sie am Abend und am Wochenende da sind.

   
Kompetent  Durch  langjährige Erfahrung in der Wirtschafts- und Insolvenzberatung. Wir sind im Rahmen der Entschuldungshilfe seit 1989 tätig. Wir haben Aus- bzw. Zusatzausbildungen als Wirtschaftsmediator, Sozio -Therapeut und Rechtsanwaltsgehilfe. Wolfgang Abels ist Autor des Buches „Arbeitshilfen für Schuldnerberatungsstellen.“ Dr. Pieter Gorter verfügt über langjährige Erfahrung in der Geschäftsführung gemeinnütziger Einrichtungen und veröffentlichte ebenfalls über verschiedene Wirtschaftsthemen.
   
Zuverlässig               Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel! Um wieder schwarze Zahlen schreiben zu können sind auch Sie gefragt. Wir unterstützen Sie hierbei mit all unserer Fachkompetenz und unserem Engagement – gemeinsam mit Ihnen lösen wir das Problem!
   
Erste Hilfe               Ist Ihr Konto schon gepfändet? Hat Ihr Vermieter bereits gekündigt? Droht die Stromsperre? Wir erkennen Ihre direkte Notlage! Wir reagieren zügig und schnell, diese Notlage zu beseitigen.       
   
Ihre Entlastung      Unser Engagement für Sie beginnt mit dem ersten Gespräch. Sie werden von uns weder gebeten, die Unterlagen selbst zu ordnen noch Ihre Gläubiger selbst anzuschreiben. Ein wohltuender Unterschied zu vielen anderen Schuldnerberatungsstellen. Sie erfahren sofort Entlastung!

Wir sortieren für Sie Ihre Unterlagen und verschaffen uns so mit Ihnen einen neuen Überblick. Sie überlassen uns alle Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Sie werden von uns direkt über den jeweiligen Verhandlungstand informiert!

   
Beratung für Selbständige   Selbständige klopfen häufig vergeblich bei Schuldnerberatungsstellen an, wenn die finanzielle Lage eher ein schnelles, überlegtes Handeln im Rahmen der Vorgaben der Verbraucherinsolvenzordnung gebietet.

 

Beratung bei Wohneigentum Überschuldung oder Insolvenz bedeuten nicht zwangsläufig, dass das Eigentum aufgegeben werden muss. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Sie Ihre Immobilie behalten  können und verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern. Wir erörtern mit Ihnen, ob und wie Ihre Immobilie auch in einer Insolvenz geschützt werden kann.
   
Beratung für Vermieter und Mieter Die Ursache ausstehender Mieten stehen häufig in Zusammenhang mit weiteren Schulden bei anderen Gläubigern oder mangelnder Hilfen bei der Antragstellung sozialer  Leistungen. Hier setzt die Beratung von SCHULDNERBERATUNG PLUS an.
   
Unser Honorar Trotz fehlender finanzieller Zuwendungen staatlicher oder kirchlicher Träger haben wir moderate Preise, die auch in monatlichen vernünftigen Zahlungen geleistet werden können.
   
  Mittel zur Finanzierung unserer Arbeit werden bei Ihnen freigesetzt, in dem wir z.B. überhöhte Gläubigerraten auf den monatlich pfändbaren Betrag zurückführen.
   
  Unsere Preise stehen fest und unterliegen keinem ständigen Wandel.  Sie orientieren sich nicht an der Rechtsanwaltsgebührenordnung und können somit günstiger gestaltet werden. Unser Erstgespräch für Privatpersonen ist kostenlos, für das Erstgespräch im Rahmen einer Wirtschaftsberatung Selbständiger erheben wir eine Gebühr in Höhe von 75,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
   
  Geringes Einkommen? Wir weisen Sie nicht ab!
   
  Auch Sie haben Möglichkeiten Ihr Überschuldungsproblem zu lösen. Mit Ihnen erörtern wir diese Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen alle Wege auf, auch mit geringem Einkommen eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden.
   
  Wir finden mit Ihnen eine für Sie tragbare Lösung.


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