Die
Verbraucherinsolvenz
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Beantragen kann die
Verbraucherinsolvenz, wer über einen längeren Zeitraum keine Rechnungen mehr
bezahlen konnte, mit seinen Einnahmen seine Ausgaben somit nicht mehr decken
kann.
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Das Verfahren durchläuft
folgende Schritte:
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Der Betroffene muss
zunächst versuchen, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung
herbeizuführen, indem er beispielsweise Ratenzahlungen oder Vergleiche
anbietet. Stimmt auch nur ein Gläubiger dagegen gilt die außergerichtliche
Einigung als gescheitert. Das Scheitern der außergerichtlichen Einigung muss
so auch von einer staatlich, anerkannten Verbraucherinsolvenzberatung
bescheinigt werden. Wir haben diese
Anerkennung.
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Der Betroffene ist dann
gezwungen, den "Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens"
beim jeweiligen Amtsgerichts (Amtsgericht am Sitz des zuständigen
Landgerichtes) einzureichen. Sollten dem aussergerichtlichen
Einigungsversuch die Mehrheit der Gläubiger mit der entsprechenden
Forderungsmehrheit zugestimmt haben, kann der zuständige Insolvenzrichter
die fehlenden Gläubigerzustimmungen gerichtlich ersetzen. Sie brauchen das
Insolvenzverfahren dann nicht gerichtlich zu durchlaufen und gleichen Ihre
Schulden wie im aussergerichtlichen Verfahren vorgeschlagen aus.
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Sollten diese Mehrheiten
nicht gegeben sein, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren und setzt
einen Insolvenzverwalter/Treuhänder ein, der das nicht pfändungsgeschützte
Vermögen verwertet. So muss der Betroffene ab diesem Zeitpunkt sechs Jahre
lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abführen.
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Das eigentliche
Insolvenzverfahren dauert etwa ein halbes Jahr. Danach beginnt die
Wohlverhaltensperiode, in der Betroffene unter der Aufsicht des Treuhänders
ein schuldenfreies Leben führen muss. Ist diese Zeit abgelaufen und hat der
Betroffene sämtliche Pflichten erfüllt, erteilt das Amtsgericht die
Restschuldbefreiung, dies bedeutet, dass alle Schulden, die nicht über die
Pfändungsmasse zurückgezahlt werden konnten, erlassen werden. Der Schuldner
ist schuldenfrei und kann finanziell neu beginnen.
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Zwar wurde das
Insolvenzverfahren für den Verbraucher möglichst einfach gestaltet, jedoch
können Laien trotzdem leicht scheitern. Wir
bieten Ihnen unsere qualifizierte Hilfe.
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Achten Sie bei der Wahl
Ihres Insolvenzberaters unbedingt darauf, ob dieser die staatliche
Anerkennung hat. Fragen Sie gezielt danach !! Viele tummeln sich auf diesem
Gebiet, die diese Anerkennung nicht haben, sie z. b. mit einem kostenlosen
Erstgespräch locken, ein notwendiges Insolvenzverfahren dann aber von einem
dazu berechtigten Rechtsanwalt durchführen lassen. Allerdings dann auch
gemessen an den Gebühren der Rechtsanwaltsgebührenordnung, die sich am
Streitwert orientiert.
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Wir
orientieren uns nicht an dem Streitwert und können somit wesentlich
kostengünstiger arbeiten.
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