Sollte den "Erben" nicht
bekannt gewesen sein, dass Schulden bestanden bzw. bestehen und ist nichts
vererbt worden sein, kann diese Erklärung auch nach Ablauf der
Sechs-Wochen-Frist beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Unter Umständen kann auch
ein Nachlasskonkursverfahren, nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist eröffnet
werden, hierin wird festgestellt, dass tatsächlich kein Erbe vorhanden war
und somit wiederum automatisch keine Haftung für die Schulden erfolgt.
Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem/der zuständigen RechtspflegerIn
des Amtsgerichtes oder uns auf.